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BHKW Förderung

Zur Förderung von Blockheizkraftwerken gibt es seit dem 1. Januar 2009 ein Gesetz. Das so genannte "Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz" legt fest, dass zum einen Netzbetreiber verpflichtet sind, Blockheizkraftwerke (BHKW) an ihre Netze anzuschließen und eingespeisten Strom zu vergüten.

Es gibt also die Möglichkeit der Vergütung, unten erläutert, der KfW-Programme und der BAFA-Förderung. Alle sind von verschiedenen Faktoren und Bedingungen abhängig.

Vergütung ist vom Kraftstoff abhängig, der das Kraftwerk antreibt. Der Betrieb mit Heizöl, Erdgas oder ähnlichem wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vergütet, der Betrieb mit Pflanzenölen oder anderen Biomassen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet.

Weiter erhalten Betreiber einen KWK-Zuschlag, der sich nach dem KWK-Gesetz von 2002 richtet. Dieser KWK-Zuschlag beträgt momentan 5,11Cent pro KWh.

Die Besitzer und Betreiber von einem BHKW erhalten zudem Steuererleichterungen, z.B. auf den Erwerb von Brennstoffen. Beim Betrieb von Erdgas und Heizöl entfällt beispielsweise die Mineralölsteuer. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Rückerstattung ans regionale Hauptzollamt stellen. Vorraussetzung hierzu ist Nachweis über ein Kraftwerk mit mindestens 70%igem Wirkungsgrad und die Kaufmenge.

Weitere Finanzzuschüsse erhalten BHKW mit geringem Schadstoffausstoß.

Bonusfördersätze sind für Kraftwerke von 0 bis 12 KW elektrischer Leistung bei 100 Euro, bei Kraftwerken von 13 bis 50 KW elektrischer Leistung bei 50 Euro.

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