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BHKW KfW-Programme

Bei der Nutzung einer Kraft-Wärme-Kopplung haben Sie zudem Anspruch auf eine KfW-Förderung für Ihr BHKW, diese unterstützen Maßnahmen, die ein Gebäude energieeffizient machen. Dabei kommen verschiedene KfW-Programme in Frage.

Bei einem Neubau beantragen Sie über das Erneuerbare-Energien-Programm einen zinsgünstigen Kredit. Dieses KfW-Programm finanziert 100% der Netto-Investitionskosten. Die Vorraussetzung für dieses Programm ist, dass der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Der Kredit hat eine fester Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre, dabei ist er mit anderen Programmen kombinierbar.

Ein weiteres Programm ist die Haus-Komplettsanierung und der Heizungsaustausch. Hierbei stellen Sie einen Antrag für ein Darlehen oder einen Zuschuss an das Programm Energieeffizient Sanieren.

Altbau-Sanierung:

Hierbei werden Gebäude, die saniert oder verkauft werden sollen, unterstützt. Vorraussetzung ist ein Bauantrag oder eine Bauanzeige vor dem 1.1.1995. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit oder Zuschuss aus dem Programm Energieeffizient Sanieren.

Komplettsanierung:

Wenn das gesamte Haus auf Neubauniveau (KfW-Effizienzhaus 100) gebracht wird, sind die Konditionen wesentlich günstiger. Geht man sogar um 30% darüber hinaus (KfW-Effizienzhaus 70) sind die Konditionen noch besser. Bei einem KfW-Effizienzhaus 100 beträgt der Tilgungszuschuss 5%, bei einem KfW-Effizienzhaus 70 12,5%. Diese Sanierungen werden mit Tilgungszuschüssen zum Kredit begünstigt. Bei einer kompletten Sanierung dürfen Sie die KfW-Fördermittel zudem mit BAFA-Zuschüssen oder anderen staatlichen Mitteln kombinieren.

Zu den Krediten kann man sagen, dass sie eine Laufzeit von 10-30 Jahren und eine Tilgungsfreiheit von bis zu 5 Jahren haben, wobei dieser Zeitraum von der Gesamtlaufzeit abhängig ist. Abgezahlt wird in vierteljährlichen Raten, wobei in der ersten Zinsbindungsfrist Rückzahlungen frei von Zusatzkosten sind.

Zu den Zinssätzen der Kredite von der KfW-Förderung finden Sie hier mehr.

Die maximale Auszahlung bei Komplettsanierung beträgt 75000Euro pro Wohneinheit, bei teilweiser Sanierung 50000Euro.

Zuschüsse pro Wohneinheit betragen bei KfW-Effizienzhaus 100 maximal 7500 Euro, bei KfW-Effizienzhaus 70 maximal 13125 Euro.

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